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Der liturgische Gebrauch
Marien- und Toten-Offizium bezeichnet man nach
dem Gebrauch, für den sie eingerichtet waren. Zuweilen wird er
in der Eingangsrubrik genannt: "ad usum Romanum" oder "ad
consuetudinem Romane ecclesie" bedeutet, dass sich die Texte
nach dem richten, was in Rom üblich war. Man konnte jedoch genauso
gut nach dem Gebrauch einer Ordensgemeinschaft, jeder beliebigen Diözese
oder sogar einzelner Stiftskirchen beten. Die Unterschiede ergeben
sich aus der Zusammenstellung der Texte und bieten ein Forschungsfeld
für sich.
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Die Bevorzugung von Rom in den burgundischen Gebieten hat mehrere
Gründe: Die herzogliche Familie hätte sich eigentlich auf
Paris ausrichten müssen, stammte sie doch aus dem Hause Valois;
Paris stand aber zugleich für Frankreich - und mit dem war man
verfeindet. Brügge, Gent und Brüssel hatten keinen Bischof,
so dass kein Lokalbezug möglich war. Ein Verzicht auf jede lokale
Führung öffnete andererseits den Markt für flämische
Stundenbücher weltweit; denn Roms Gebrauch war überall gültig.
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