Der liturgische Gebrauch
Marien- und Toten-Offizium bezeichnet man nach dem Gebrauch, für den sie eingerichtet waren. Zuweilen wird er in der Eingangsrubrik genannt: "ad usum Romanum" oder "ad consuetudinem Romane ecclesie" bedeutet, dass sich die Texte nach dem richten, was in Rom üblich war. Man konnte jedoch genauso gut nach dem Gebrauch einer Ordensgemeinschaft, jeder beliebigen Diözese oder sogar einzelner Stiftskirchen beten. Die Unterschiede ergeben sich aus der Zusammenstellung der Texte und bieten ein Forschungsfeld für sich.



Die Bevorzugung von Rom in den burgundischen Gebieten hat mehrere Gründe: Die herzogliche Familie hätte sich eigentlich auf Paris ausrichten müssen, stammte sie doch aus dem Hause Valois; Paris stand aber zugleich für Frankreich - und mit dem war man verfeindet. Brügge, Gent und Brüssel hatten keinen Bischof, so dass kein Lokalbezug möglich war. Ein Verzicht auf jede lokale Führung öffnete andererseits den Markt für flämische Stundenbücher weltweit; denn Roms Gebrauch war überall gültig.
     
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